Häufige Fragen

  1. Was leistet LOHNSTEUERDIREKT.DE für mich?
  2. Was kostet LOHNSTEUERDIREKT.DE?
  3. Kann jeder Mitglied bei LOHNSTEUERDIREKT.DE werden?
  4. Wie kann ich Mitglied von LOHNSTEUERDIREKT.DE werden?
  5. Wie lange dauert die Mitgliedschaft bei LOHNSTEUERDIREKT.DE?
  6. Wie lange dauert die Erstellung meiner Steuererklärung?
  7. Wie funktioniert das?

Was leistet LOHNSTEUERDIREKT.DE für mich?

Wir übernehmen für Sie:

  • Einkommensteuererklärung erstellen und garantiert alle Steuersparmöglichkeiten nutzen!
  • komplette Abwicklung mit dem Finanzamt, auch mit evtl. nachfolgendem Schriftverkehr
  • Prüfung des Steuerbescheides auf Fehler
  • Einsprüche und Klageverfahren
Darüber hinaus beantragen wir für Sie:
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • "Riesterzulage"
  • Kindergeld

Was kostet LOHNSTEUERDIREKT.DE?

Unsere Mitgliedsbeiträge sind extrem günstig. Egal wie oft Sie unseren Rat benötigen und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen, mit dem Jahresbeitrag sind sämtliche Leistungen abgegolten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Sie an. Wir erheben auch keine Aufnahmegebühr. Unser Tarifsystem ist einfach strukturiert und schon ab 69,95 € erstellen wir die komplette Einkommensteuererklärung.

Kann jeder Mitglied bei LOHNSTEUERDIREKT.DE werden?

Nein, das Angebot von LOHNSTEUERDIREKT.DE richtet sich vor allem an Arbeitnehmer, Beamte, Pensionäre, Rentner, Arbeitssuchende und Unterhaltsempfänger. Mitglied können Sie werden, wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen haben. Für diesen Fall können Sie zusätzlich auch: Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Dividenden), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Erbpacht), sonstige Einkünfte (z.B. private Veräußerungsgewinne) erzielen, sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 € bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wie kann ich Mitglied von LOHNSTEUERDIREKT.DE werden?

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft ist ganz einfach und geht am schnellsten online. Nutzen Sie einfach unsere Online-Beitrittserklärung.

Wie lange dauert die Mitgliedschaft bei LOHNSTEUERDIREKT.DE?

Grundsätzlich so lange Sie möchten. Die Jahresmitgliedschaft verlängert sich automatisch und es entsteht eine bis auf weiteres fortbestehende Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann jedoch immer drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit also am 30.09. jeden Jahres schriftlich gekündigt werden.

Wie lange dauert die Erstellung meiner Steuererklärung?

Das geht sehr schnell und online. Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen erstellen wir schnellstmöglich, in der Regel innerhalb 3 Arbeitstagen, Ihre Steuererklärung und berechnen Ihre Steuer(erstattung).

Wie funktioniert das?

Wir erledigen für Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft Ihre Steuererklärung künftig nicht nur professionell, sondern online, wann und wo Sie wollen. Keine Terminvereinbarungen, keine Sprechzeiten, keine fehlenden Unterlagen. LOHNSTEUERDIREKT.DE bietet allen privaten Steuerzahlern größtmögliche Flexibilität bei der Erledigung Ihrer Steuererklärung.

In 3 Schritten zur Steuererklärung

1. Schritt: Mitglied werden
Weil wir unsere Dienstleistung ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft erbringen können, sollten Sie zunächst Mitglied werden. Das geht online ganz schnell und einfach.

2. Schritt: Unterlagen an uns schicken
Anhand der STEUERCHECKLISTE können Sie sehen, welche Unterlagen von steuerlicher Bedeutung sind. Diese übersenden Sie uns einfach per Post (Kopien reichen uns), Email (als pdf) oder Fax. Das war es auch schon.

3. Schritt: Fertig! Ihre Steuererklärung wird an das Finanzamt geschickt
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, erstellen wir Ihre Steuererklärung und berechnen Ihre Steuer(erstattung). Die fertige Steuererklärung reichen wir elektronisch beim Finanzamt ein, damit Sie möglichst schnell zu Ihrer Steuererstattung kommen.

Lohnsteuerberatung

Beratung durch NOWAGTAX e.V. Lohnsteuerhilfeverein gemäß § 4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit. Auch bei Einkünfte aus Vermietung, wenn die Einnahmen insgesamt 13.000 EUR bzw. 26.000 EUR (Ehepaare) nicht übersteigen.